Hybrid Learning Center (HyLeC)
gefördert durch: Stiftung Innovation in der Hochschullehre
Videos sind ein weit verbreitetes und beliebtes Medium und findet immer mehr Verwendung im Bildungsbereich.
Lehr- und Lernvideos gibt es in Form von Demonstrationsvideos und Erklärvideos, diese werden nach Persike (2019) unterteilt in Veranstaltungsaufzeichnung, Videopodcast, Lege- und Zeichentechnik, Screencast oder Slidecast.
Darüber hinaus gibt es weitere Formate, die keine klassischen Lehr- und Lernvideos sind, aber auch in der Lehre Verwendung finden können, wie Imagefilme, Kurzfilme, Spielfilme und vieles mehr.
Was bedeutet Barrierefreiheit in diesem Kontext?
Barrierefrei sind Videos, wenn sie für alle gleichermaßen nutzbar und zugänglich sind.
Das bedeutet,
dass alle zum Verständnis wichtigen Inhalte sowohl auditiv als auch visuell erfassbar sind (2-Sinne-Prinzip).
dass das Video für alle erreichbar und bedienbar ist (2-Kanäle-Prinzip).
dass das Video für alle verständlich ist (KISS-Regel - keep it short and simple).
Das Bild ist übersichtlich. Es sind kurze klare Aussagen formuliert. Fach- und Fremdwörter sowie fachspezifische visuelle Inhalte werden erklärt. Je nach Zielgruppe ist der Text ist in einfacher Sprache GfdS o.J. gehalten.
Barrierefreie Videos sind nicht nur für Menschen mit einer Beeinträchtigung hilfreich, die Nutzungsmöglichkeiten und damit die Reichweite des Videos wird durch Barrierefreiheit für alle erweitert.
So unterstützen Untertitel z.B. Lernende mit einer anderen Muttersprache oder ermöglichen das Anschauen von Videos in öffentlichen Umgebungen auch ohne Kopfhörer. Untertitel können auch bei Dialekten oder schwer verständlicher Aussprache nützlich sein.
Audiodeskription (AD) unterstützt beim Vertiefen von Fachvokabular (z. B. von Gegenständen oder Aktionen, die im Bild gezeigt werden). AD ermöglicht das Lernen mit Videos, auch wenn der Fokus nicht ganz auf dem Bild sein kann, wie z.B. beim Mitschreiben bei Lehrveranstaltungen oder die Nutzung als Hörfilm beim Autofahren.
Laut Puhl & Lerche (2019) gehören dazu: Untertitelung (UT) Audiodeskription (AD) und barrierefrei nutzbare Videoplayer und -plattformen.
Auditive Inhalte werden verschriftlicht und in Form von Untertiteln dem Video zugefügt.
Dabei werden sowohl die verbal-sprachlichen, als auch Hintergrundgeräusche, Musik, etc. schriftlich umgesetzt.
Es kann zwischen zwei Arten von Untertiteln für Menschen mit Hörbeeinträchtigung unterschieden werden:
Closed Captions: Untertitel können nach Bedarf zu- oder abgeschaltet werden. Dies sollte, wenn möglich, immer Vorrang haben!
Open Captions: Untertitel sind fester Bestandteil des Videos. Die meisten Videoplayer (z.B. Youtube, VLC-Player) können .vtt-Dateien einbinden. Die .vtt-Dateien bieten den Vorteil, dass die Nutzer*innen sich die Formatierungen entsprechend ihrer Bedarfe und Wünsche anpassen können.
Sollte ein Einbindung im .vtt-Format nicht möglich sein, können die Untertitel im Format .ass exportiert und eingebunden werden. Hier müssen folgende Standards zur Erstellung von Untertiteln beachtet werden:
(Das Erste 2020)
Mehr Informationen und Richtlinien zu Untertiteln gibt es auf den Seiten der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten Das Erste 2020:
Subtitle Edit: kostenlos – “händische“ Erstellung und Möglichkeit der Einbindung der AI „Whisper“ oder amberscript für automatische Untertitelung
YouTube: kostenlos – automatische Untertitelung, Videos müssen dafür allerdings auf Youtube geladen werden
Amberscript: nicht kostenlos, aber Kontingent im Hylec und im DoBuS vorhanden – automatische Untertitelung
Eve: nicht kostenlos, Kontiongent im DoBuS verfügbar – zur automatischen Untertitelung von (Live)-Veranstaltungen
Auch bei automatischer Untertitelung ist immer eine Nachbearbeitung notwendig!
Eine Audiodeskription (AD) ist die akustische Bildbeschreibung der visuellen Elemente eines Films. Filme mit einer Audiodeskription werden als Hörfilme bezeichnet und ermöglichen blinden und sehbehinderten Menschen, die Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen (Hörfilm.info o.J.).
Eine Entscheidung für die Art der Audiodeskription sollte vor der Videoproduktion getroffen werden.
Folgende Standards müssen Beachtung finden:
(ARD, ORF, SRF & ZDF 2019)
Bei der Erstellung von Audiodeskription für Lehrvideos ist es wichtig, dass die didaktische Zielsetzung berücksichtigt wird.
Die Beschreibung muss es ermöglichen das entsprechende Lernziel zu erreichen, darf aber nicht bereits die Lösung für eine zugehörige Aufgabe „verraten“.
Mehr Informationen und Richtlinien zu Untertiteln gibt es auf den Seiten der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ORF, SRF & ZDF 2019).
Damit ein Videoplayer als barrierefrei gelten kann, muss dieser den Richtlinien der WCAG 2.1 entsprechen (W3C 2018). Für eine verkürzte Prüfung, ob der zur Verfügung stehende Videoplayer barrierefrei sein könnte, dienen die folgenden Merkmale:
An der TU Dortmund steht Studierenden und Lehrenden die barrierefreie Degree-Webplattform zur Veröffentlichung und zum barrierefreien Anschauen von Lehrvideos zur Verfügung Degree5.0, (Delere et al. 2023). Eine Registrierung ist notwendig.
Aber auch, wenn kein barrierefreier Videoplayer zur Verfügung steht können verschiedene Maßnahmen getroffen werden, damit die Videos barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
So kann im VLC-Player eine Untertitelspur eingebunden werden, wenn auch keine Audiodeskription. Dies ist jedoch in den meisten Videoplayern der Fall. Hier muss dann als „Notlösung“ ein zweites Video mit Audiodeskription zur Verfügung gestellt werden.
ARD, ORF, SRF & ZDF (2019): Vorgaben für Audiodeskription. Online verfügbar unter https://www.ndr.de/fernsehen/barrierefreie_angebote/audiodeskription/Vorgaben-fuer-Audiodeskriptionen,audiodeskription140.html
Das Erste (2020): Untertitel-Standards von ARD, ORF, SRF, ZDF. Online verfügbar unter https://www.daserste.de/specials/service/untertitel-standards100.html
DEGREE 5.0 - „Digitale reflexive Lehrer*innenbildung 5.0: videobasiert – barrierefrei – vernetzt“ o.J.. Projekt-Webseite. https://degree50.tu-dortmund.de/
Delere, M., Langner, J., Unteregge, S. & Wilkens, L. (2023). degree - eine Plattform zur barrierefreien videobasierten Fallarbeit in der reflexiven Lehrkräftebildung. In S. Hußmann & B. Welzel (Hrsg.), DoProfiL 2.0: Das Dortmunder Profil für inklusionsorientierte Lehrerinnen- und Lehrerbildung (S. 169-183). Waxmann. https://www.waxmann.com/index.php?eID=download&buchnr=4736
GfdS, Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. (o.J.): Leichte und einfache Sprache. https://gfds.de/leichte-und-einfache-sprache/
Hörfilm.info (o.J.): Audiodeskription. https://hoerfilm.info/audiodeskription.html
Persike, Malte (2019): Videos in der Lehre: Wirkungen und Nebenwirkungen. In: Helmut M. Niegemann und Armin Weinberger (Hg.): Handbuch Bildungstechnologie. Konzeption und Einsatz digitaler Lernumgebungen. Berlin, München: Springer; Ciando (Handbuch Bildungstechnologie), S. 271–301 https://link.springer.com/referenceworkentry/10.1007/978-3-662-54373-3_23-1
Puhl, S. & Lerche, S. Barrierefreie Videos in der Hochschullehre: Eine Initiative von BIK für Alle und der Justus-Liebig-Universität Gießen. In P. Tolle, A. Plümmer & A. Horbach (Hrsg.), Hochschule als interdisziplinäres barrierefreies System (S. 84-111). Kassel University Press. Tolle, P., Plümmer, A. & Horbach, A. (Hrsg.). Hochschule als interdisziplinäres barrierefreies System. Kassel University Press. https://doi.org/10.19211/KUP9783737607414
W3C (2018): Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. W3C Recommendation 05 June 2018. https://www.w3.org/TR/2018/REC-WCAG21-20180605/
„Barrierefreie Videos – was heißt das?“ von HyLeC - TU Dortmund. Dieses Werk und dessen Inhalte sind – sofern nicht anders angegeben – lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Ausgenommen aus der Lizenz sind die verwendeten Logos.
Der Lizenzvertrag ist hier abrufbar: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
Das Werk ist online verfügbar unter: https://hylec.tu-dortmund.de/